Allgemeine geschäftsbedingunGen

Museumsbahn Weinviertel

Allgemeine Geschäftsbestimmungen

Nachstehende  Geschäfts- und Auftragsbedingungen gelten für alle Ticketbestellungen und Inanspruchnahmen von nichtlinienmäßigen Zugdienstleistungen der Unternehmensgruppe Gschwindl und des Vereins 1. ÖSEK (Betreiber).

  1. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass sich die vereinbarten Preise ausschließlich auf die beauftragte Fahrtstrecke und die angegebene Fahrtdauer beziehen. Unvorhergesehene Mehrleistungen, die durch den Besteller veranlasst werden, werden zu den Standardtarifen verrechnet.
  2. Der Betreiber haftet nicht für Ansprüche von Fahrgästen, die sich bei Zwischenaufenthalten nicht rechtzeitig zu der laut Fahrplan bekanntgegebenen Abfahrtszeit einfinden, sie haften auch nicht für Ansprüche von Fahrgästen, welche zurückgelassen werden müssen, weil sie die erforderlichen Dokumente (Grüner Pass, Impf-, Testzertifikat, etc) nicht bei sich führen. Ebenso besteht keine Haftung für verspätetes Eintreffen im Zwischenaufenthaltsort oder am Zielort.
  3. Wagengröße und maximal erlaubte Fahrgastanzahl
    Der Zug darf maximal mit der zugelassenen Anzahl von Fahrgästen besetzt werden. Wird die maximale Fahrgastkapazität überschritten, wird den Fahrgästen, die vorab Tickets gebucht haben, den Vorrang gegeben.
  4. Jeder Fahrgast darf auf eigene Gefahr Gegenstände, die er mühelos im Bereich des eigenen Platzes und ohne Belästigung der Mitreisenden unterbringen kann, kostenlos mitnehmen und bei sich behalten (Handgepäck). Fahrräder können in einem eigens dafür vorgesehenen Waggonbereich mitgenommen werden. Für Gepäckstücke/Fahrräder, die nach dem Aussteigen aus dem Zug abhandenkommen oder vergessen wurden, wird keine Haftung übernommen. Für Verluste, Minderung oder Beschädigung des beförderten Reisegepäcks/Fahrrades während des Transportes haftet der 1. ÖSEK nicht.
  5. Wenn ein Fahrgast den Wagen oder dessen Ausrüstungsgegenstände verunreinigt oder beschädigt, hat der Besteller für die Reinigungs- bzw. Instandsetzungskosten, sowie den damit eventuell verbundenen Verdienstausfall durch Stehzeit aufzukommen.
  6. Tiere, die ohne jede Gefährdung oder Belästigung von Fahrgästen befördert werden können, dürfen mitgeführt werden.
  7. Bei Stornierung des Auftrages durch den Auftraggeber hat dieser die bereits entstandenen Kosten zu übernehmen. Zusätzlich gelten folgende Stornosätze berechnet vom Gesamtpreis:
    • Bis zum 21. Tag vor Fahrtantritt Stornofrei
    • Von 20 bis 15 Tage vor Fahrtantritt 10%
    • Von 14 bis 8 Tage vor Fahrtantritt 40%
    • Von 7 bis 3 TagE vor Fahrtantritt 70%
    • Am selben Tag BZW. 1 Tag vor Fahrtantritt/no show 100%
8. Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, können Zahlungen mit schuldbefreiender Wirkung nur an den Betreiber direkt oder an die Schaffner vor Ort erfolgen.

Stand 30.07.2021